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Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine rechtsgültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei, einem oder keinem Trauzeugen vorgenommen wird.
Wenn Sie vor einer Vertreterin/einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion